Hinweis für minderjährige Hallenbenutzer
Gilt für alle Minderjährigen. Das sind:
- Kinder unter 14 Jahre
- Jugendliche unter 18 Jahre
Gilt auch für Betreuer, Gruppenleiter, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte und Eltern von Minderjährigen.
TÜV-geprüft hilft nicht gegen Sportverletzungen
Die BMX- und Skatehalle Regensburg ist vom TÜV geprüft, dennoch sind die Sportarten BMX-Fahren, Skateboarden, Stunt-Inlineskating und Stunt-Scooting – sowie angrenzende Sportarten – eine sportliche Betätigung und daher nicht frei von Verletzungsrisiken.
Einverständniserklärung für Minderjährige zum Nutzung der BMX- und Skatehalle
Minderjährige Nutzer brauchen deshalb beim Eintritt eine ausgefüllte Einverständniserklärung für Minderjährige. Dies ist keine Erziehungsbeauftragung im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, §§ 1 und 2) für Veranstaltungen (“Partyzettel”) sondern dies ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass der Sohn/die Tochter die BMX- und Skatehalle Regensburg allein und auf eigene Gefahr nutzen darf.
Einverständniserklärung: PDF-Download | 1,4 MB
Fragen
Beantworten wir gerne im Voraus. Bitte über’s Kontaktformalar schreiben – wir antworten im Regelfall innerhalb eines Tages.
Erweiterter Versicherungsschutz
Durch eine Mitgliedschaft im Verein spot Regenbsurg e.V. genießen unsere Vereinsmitglieder einen, auf sportliche Betätigung abgestimmten, Versicherungsschutz über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV).
Aufnahmeantrag PDF-Download | 0,5 MB
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