Einlassbedingungen für Minderjährige
Alter: 8 bis 17 Jahre
Die BMX- und Skatehalle ist ab dem 8. Lebensjahr nutzbar, wenn:
- Eine ausgefüllte Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) vorliegt
- ODER: Mindestens eine erziehungsberechtigte Person die Aufsicht während des gesamten Aufenthalts übernimmt.
Alter: 0 bis 7 Jahre
Die BMX- und Skatehalle ist vor dem 8. Lebensjahr nutzbar, wenn:
- Mindestens eine erziehungsberechtigte Person die Aufsicht während des gesamten Aufenthalts übernimmt. Eine Einverständniserklärung ist nicht erforderlich und nicht ausreichend.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 17 Jahren benötigen für den Eintritt ohne Begleitung eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en). Die Einverständniserklärung kann über das folgende Formular online erteilt werden.
Es gilt:
- Für jedes Kind ist eine separate Einverständniserklärung auszufüllen.
- Sie ist für Kinder unter 8 Jahren nicht erforderlich und nicht ausreichend, da während des gesamten Aufenthalts die Aufsichtspflicht mindestens einer erziehungsberechtigten Person besteht.
- Die Einverständniserklärung muss nur einmalig ausgefüllt werden und ist bis auf Widerruf für zukünftige Besuche gültig.
Es gilt unsere Hallenordnung und die Verhaltensregeln ...